Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für PR- und Medienarbeitsleistungen von Cloud Cascadecore in Deutschland.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Cloud Cascadecore (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Leistungen der PR-, Presse- und Medienarbeit sowie verwandte Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand sind die jeweils im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen (z. B. Medienarbeit, Pressetexte, Briefings, Krisenbegleitung). Änderungen des Umfangs bedürfen der Abstimmung und können das Honorar beeinflussen.
3. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig vollständige und freigabefähige Informationen, Ansprechpersonen und erforderlichenfalls Bild- oder Zahlenmaterial bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4. Honorare und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Honorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, laufende Leistungen ruhen zu lassen.
5. Geistiges Eigentum
Entwürfe, Pitch-Texte und Briefings bleiben bis zur vollständigen Zahlung geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Mit Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Nutzung außerhalb des Auftrags bedarf der Zustimmung.
6. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen vertraulich. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre, soweit keine längeren gesetzlichen Pflichten bestehen.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Honorars. Die Platzierung in Medien kann nicht garantiert werden; redaktionelle Entscheidungen Dritter liegen außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers.
8. Laufzeit und Kündigung
Retainer laufen über die vereinbarte Mindestdauer und verlängern sich um jeweils einen Monat, wenn nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. Projektverträge enden mit Erfüllung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.